Förderung
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Die Förderung von Projekten, die der Umsetzung der Ziele des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen (LAP Vielfalt) dienen, ist ein Instrument, das der Landesaktionsplan vorsieht. Der LAP Vielfalt richtet sich dabei nicht nur an die LSBTTIQ-Communities, sondern an alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. In eigener Initiative können Kommunen, Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Parteien und Selbstorganisationen mitwirken, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung – gleichberechtigt in einem weltoffenen Sachsen leben können.
Die Förderung erfolgt maßgeblich über die Richtlinie Chancengleichheit.
Vorhaben der kategorieübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit
Die Förderung von Projekten, die folgende Ziele haben: das kategorienübergreifende Aufzeigen und Bekämpfen von Diskriminierung bezogen auf die Kategorien des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Begleiten und Unterstützen sowie die Förderung der Selbstbehauptung (Empowerment) von Personen mit Diskriminierungserfahrung, das Unterstützen und Qualifizieren von Beratungs- und Betreuungsangeboten, Selbsthilfegruppen, Organisationen und Unternehmen in Bezug auf den intersektional ausgerichteten Abbau von Diskriminierung sowie Netzwerkarbeit für die horizontale Antidiskriminierungsarbeit.
Die Förderung erfolgt maßgeblich über die Richtlinie Chancengleichheit.