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Antidiskriminierung

Vielfalt als Ressource

Die Menschen in Sachsen sind ganz verschieden. Das zeigt sich zum Beispiel in der Altersstruktur der Bevölkerung, der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, in den Fähigkeiten und Beeinträchtigungen eines jeden Menschen; bei der kulturellen Zugehörigkeit und der Herkunft, wie auch in der Religionszugehörigkeit. Diese Vielfalt ist eine elementare Ressource für Sachsen.

Trotzdem gibt es Menschen, die aufgrund bestimmter Merkmale in ihrem Alltag Benachteiligung erleben, oft in wiederholter Form in den unterschiedlichsten Lebenssituationen.

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung einer Person oder einer Personengruppe wegen grundlegender Merkmale beziehungsweise Kategorien in einer vergleichbaren Situation, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachlich gerechtfertigt werden kann.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind folgende Merkmale besonders geschützt: 

  • das Lebensalter
  • die sexuelle Orientierung
  • das Geschlecht
  • die ethnische Herkunft, bzw. das Verbot rassistischer Zuschreibungen
  • eine Behinderung
  • die Religion/ Weltanschauung.

Engagement gegen Diskriminierung bedeutet zugleich Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vertrauen in demokratische Strukturen kann nur wachsen, wo Menschen über gleichberechtigte Möglichkeiten der Teilhabe verfügen.

Ziele der Antidiskriminierungspolitik der Sächsischen Staatsregierung sind:

  • Sensibilisierung für das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit
  • Förderung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Nichtdiskriminierung
  • Verhinderung und Abbau von Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen
  • Stärkung und Verbesserung von Antidiskriminierungswissen und -kompetenzen in demokratischen Strukturen
  • Stärkung einer Kultur der Wertschätzung und Förderung von Vielfalt als Produktivfaktor in Wirtschaft und Verwaltung
  • Abwehr von ideologiegestützter Menschenverachtung und politischem Extremismus.
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