Hauptinhalt

Landesstrategie, Charta der Vielfalt und Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

»Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt«

Am 24. Januar 2017 beschloss die Sächsische Staatsregierung die »Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt«. Sie beschreibt das Konzept der Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung und umfasst ein breites Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungspolitik im Freistaat.

Mit dem Strategiekonzept erfüllte Sachsen die Voraussetzungen für den Beitritt zur »Koalition gegen Diskriminierung«, die am 23. Juni 2017 durch die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping für den Freistaat Sachsen unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnung ist ein deutliches Bekenntnis zu einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Grundelement eines weltoffenen Sachsen.

Die breit angelegten Maßnahmen innerhalb der Antidiskriminierungsstrategie des Freistaates Sachsens werden abgebildet:

  • im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann
  • im Rahmen des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
  • im Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
  • im Zuwanderungs- und Integrationskonzept
  • bei der Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • in Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von politischem Extremismus.

Charta der Vielfalt

Drei Personen bei einer offiziellen Unterzeichnung: Ein Mann sitzt und unterschreibt, zwei Frauen stehen daneben. Das Setting wirkt freundlich-offiziell und findet in einem hellen, neutralen Raum statt.

»Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt hat eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft in Deutschland.«

Am 4. Juni 2019 unterzeichneten der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, die Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, gemeinsam mit der Staatsministerin für Integration und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, die »Charta der Vielfalt«. 

Hiermit ging die Staatsregierung eine Selbstverpflichtung ein: Diese beinhaltet ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Bediensteten – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und sozialem Status – uneingeschränkt anerkannt fühlen.

Für die Umsetzung der Charta der Vielfalt wurde von einer Unterarbeitsgruppe des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung ein Vorschlag für ein Leitbild zur Wertschätzung und Förderung gesellschaftlicher Vielfalt erarbeitet. Das Leitbild formuliert Empfehlungen und bietet einen Orientierungsrahmen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt an. Diversität soll in der regierungsweiten Personalpolitik wie auch in der Fortentwicklung einer modernen Verwaltung im Freistaat Sachsen Berücksichtigung finden.

Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Staatsministerin Petra Köpping: »Dem gemeinsamen Kampf gegen Diskriminierung wird mit der vorliegenden Vereinbarung neuer Schwung verliehen. Die Vereinbarung sendet ein hoffnungsvolles Zeichen und stellt einen weiteren wichtigen Schritt im gemeinsamen Engagement für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung dar. Nach Sachsens Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2017, begrüße ich die Initiative der Bundesbeauftragten für eine neue Vereinbarung ausdrücklich.«              

Am 18. März 2026 haben Staatsministerin Petra Köpping und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung (UBAD), Ferda Ataman, in Leipzig bei ihrem ersten Treffen eine Bund-Länder-Vereinbarung über das gemeinsame Engagement für eine diskriminierungsfreie Zukunft unterzeichnet.

Die Vereinbarung zielt vor allem auf den Erhalt und Ausbau der zivilgesellschaftlichen Strukturen der Antidiskriminierungsberatung, enthält aber auch die Willensbekundung zur Fortführung des Austauschs zwischen den Verantwortlichen aus Bund und Ländern.

zurück zum Seitenanfang