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Landesstrategie und Charta der Vielfalt

»Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt«

Am 24. Januar 2017 beschloss die Sächsische Staatsregierung die »Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt«. Sie beschreibt das Konzept der Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung und umfasst ein breites Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungspolitik im Freistaat.

Mit dem Strategiekonzept erfüllte Sachsen die Voraussetzungen für den Beitritt zur »Koalition gegen Diskriminierung«, die am 23. Juni 2017 durch die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping für den Freistaat Sachsen unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnung ist ein deutliches Bekenntnis zu einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Grundelement eines weltoffenen Sachsen.

Die breit angelegten Maßnahmen innerhalb der Antidiskriminierungsstrategie des Freistaates Sachsens werden abgebildet:

  • im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann
  • im Rahmen des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
  • im Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
  • im Zuwanderungs- und Integrationskonzept
  • bei der Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • in Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von politischem Extremismus.

Charta der Vielfalt

»Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt hat eine positive Auswirkung auf die Gesellschaft in Deutschland.«

Am 4. Juni 2019 unterzeichneten der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, die Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, gemeinsam mit der Staatsministerin für Integration und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, die »Charta der Vielfalt«. 

Hiermit ging die Staatsregierung eine Selbstverpflichtung ein: Diese beinhaltet ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle Bediensteten – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und sozialem Status – uneingeschränkt anerkannt fühlen.

Für die Umsetzung der Charta der Vielfalt wurde von einer Unterarbeitsgruppe des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung ein Vorschlag für ein Leitbild zur Wertschätzung und Förderung gesellschaftlicher Vielfalt erarbeitet. Das Leitbild formuliert Empfehlungen und bietet einen Orientierungsrahmen für den Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt an. Diversität soll in der regierungsweiten Personalpolitik wie auch in der Fortentwicklung einer modernen Verwaltung im Freistaat Sachsen Berücksichtigung finden.

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