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Studien und Gutachten

»Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen«

Die Veröffentlichung der intersektionalen Studie »Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen« im Jahr 2023 ist ein wichtiger Meilenstein in der sächsischen Antidiskriminierungsarbeit. Durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) wurde zum ersten Mal für Sachsen eine Studie erstellt, die nach verschiedenen Formen der Diskriminierung fragt.

Was die Studie zeigt: Fast ein Drittel aller Befragten haben im Erhebungszeitraum (2019 bis 2021) schon mindestens einmal erlebt, dass ihnen Intelligenz oder eigene Fähigkeiten abgesprochen (29 Prozent), ihre Leistungen abgewertet (28 Prozent) oder dass sie in Behörden respektlos behandelt wurden (27 Prozent). Zudem gaben 16 Prozent der Befragten an, mindestens einmal eine sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Neun Prozent gaben an, körperliche Gewalt und sieben Prozent, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben.

Die Studie stellt zudem dar, dass Diskriminierungserfahrungen für Betroffene neben teilweise entstehenden individuellen materiellen Nachteilen auch gravierende emotionale und gesundheitliche Folgen haben können, wie beispielsweise Depressionen oder andere Belastungsstörungen sowie körperliche Beschwerden.

Die Studienergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit, die gesellschaftliche Sensibilität für Diskriminierung zu erhöhen und den Diskriminierungsschutz in Sachsen mit geeigneten Maßnahmen zu stärken.

 

»Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG in Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen«

Wie der Schutz vor Diskriminierung im Freistaat Sachsen effektiver gelingen kann, skizziert das Interdisziplinäre Gutachten »Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG in Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen«.

Die Autorinnen des im Auftrag der Staatsregierung erstellten Gutachtens sind:

  • Prof. Dr. Maria Wersig (Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit; Hochschule Hannover),
  • Prof. Dr. Susanne Dern (Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung; Hochschule Fulda),
  • Prof. Dr. Jasmin Brück (Soziale Arbeit; IU Internationale Hochschule) und
  • Dr.in Gerrit Kaschuba (Geschäftsführerin Forschungsinstituts tifs e.V. - Tübinger Institut für gender- und diversitätsbewusste Sozialforschung). 

Im Gutachten verbinden sie eine wissenschaftliche Analyse der in Sachsen gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Diskriminierungsschutz mit einer sozialwissenschaftlichen Perspektive. Dafür untersuchten sie landesrechtliche Handlungsbedarfe, präventive Maßnahmen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes sowie die Möglichkeit der Einrichtung einer Ombudsstelle.

Das Gutachten zeigt so gesetzliche und tatsächliche Handlungsoptionen zur Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes im Freistaat Sachsen und zur Förderung der Diversität in der sächsischen Verwaltung auf. Neben Handlungsempfehlungen geben die Gutachterinnen zudem hilfreiche Hinweise wie eine rechtliche Verankerungen des Antidiskriminierungsrechts aussehen könnte.

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