»Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag«
Das »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag«, das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November 2024 in Kraft und löst dabei die diskriminierenden, teilweise als verfassungswidrig erklärten Regelungen des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG) ab.
Nach den neuen Regelungen des SBGG gibt es seither ein vereinfachtes Verfahren für Personen, die ihren Namen und Geschlechtseintrag offiziell ändern möchten. Dies kann nun in einem weniger langwierigen, weniger kostspieligen Verfahren durch Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Es erleichtert somit insbesondere trans*, inter* und nicht-binären (tin*) Personen die rechtliche Anerkennung ihres gewählten Namens und Geschlechtseintrages.
Das SBGG ist eine wichtige queerpolitische Errungenschaft der letzten Jahre und ein Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung der Rechte von tin* Personen und mehr Selbstbestimmung. Gleichzeitig war die Einführung des Gesetzes von kritischen Stimmen begleitet, die im Zuge des Erstarkens von Queerfeindlichkeit erneut laut werden. Zudem gibt es auch Stimmen aus der queeren Community heraus, die einen Reformbedarf formulieren.
In der Anwendungspraxis seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 2024 zeigen sich bei den Standesämtern insbesondere Schwierigkeiten im Hinblick auf die freie Namenswahl und die Kopplung von Geschlechtseintrag und gewähltem Namen.
Für Personen, die eine Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrages nach dem Verfahren des SBGG vornehmen lassen möchten, bestehen Beratungsangebote, z.B.:
- Lambda Bundesverband - SBGG-Beratung | Lambda Bundesverband
- In Sachsen:
- Leipzig und Umgebung: RosaLinde Leipzig e.V.
- Dresden und Umgebung: Gerede e.V.
- Chemnitz und Umgebung: different people e.V.
- Informationsseite mit Erläuterungen zum Gesetz, Leitfaden, Anwendungshinweise für Standesämter und Erfahrungsberichten
- Fragenkatalog des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)